Die Sonne scheint, alles grünt und blüht und die Tage werden länger. Für die gute Frühjahrslaune sollen auch unsere folgenden Spartipps sorgen!


    Vermieter aufgepasst: Ein Grundsteuererlass ist möglich

    Wer im Jahr 2018 als Vermieter unverschuldet Mietausfälle hatte, kann einen Teilerlass der Grundsteuer beanspruchen.
    Die Mieterträge müssen für einen Grundsteuererlass entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sein, hier erlässt der Fiskus 25% der Grundsteuer, oder das Objekt muss komplett ertraglos gewesen sein, dann beträgt der Erlass sogar 50 %.

    Die Anträge können noch bis zum 1. April bei den Steuerämtern der Städte und Gemeinden gestellt werden. (Vorsicht: Es gibt keine Verlängerungsfrist!)


    Ist die Jahresmeldung Ihres Arbeitgebers korrekt?

    Bis spätestens Ende April bekommen Arbeitnehmer ihre Bescheinigung über die im vergangenen Jahr an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung des Arbeitgebers.

    Sie sollten die Daten der Bescheinigung unbedingt prüfen, denn Fehler darin können negative Auswirkungen auf die Rentenhöhe und Ihre Rentenansprüche haben.


    Arbeitsbedingter Umzug: Pauschalen werden erhöht

    Sollten Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen, dann sind Kosten für den Makler, Fahrtkosten oder Speditionskosten steuerlich absetzbar. Darüber hinaus können Sie zusätzlich einen Pauschbetrag für »sonstige Umzugskosten« geltend machen. Ab dem 1. April 2019 steigt dieser Betrag auf 1.622 Euro (Verheiratete) bzw. 811 Euro (Ledige). Für Kinder oder im Haushalt lebende Verwandte erhöht sich diese Pauschale noch einmal um 357 Euro im Jahr. Auch ein nach dem Umzug eventuell fälliger Nachhilfeunterricht für die Kinder kann abgesetzt werden. Der Höchstbetrag pro Jahr liegt ab April bei 2045 Euro.


    EU: Telefonieren und SMS werden günstiger

    Das Europaparlament hat eine Kostendeckelung von Telefonaten innerhalb der EU beschlossen.
    Ab dem 15. Mai gelten folgende Preisobergrenzen für Telefonate vom Handy oder Festnetz: Eine Gesprächsminute darf nur noch maximal 19 Cent kosten, eine SMS 6 Cent. 
    Nur Telefonate in die Schweiz bleiben wie gehabt teuer.


    Man kann nie früh genug seinen Urlaub planen - und sparen!

    Das Frühjahr ist der perfekte Zeitpunkt, um an den Sommer- oder Winterurlaub zu denken: Wer jetzt seinen Urlaub bucht, bekommt ihn besonders günstig. Und wenn der Winterurlaub feststeht, kauft man am besten auch gleich die dazu passende Ausrüstung. Die Sportartikelläden räumen ihre Regale für neue Ware: Wer jetzt seine Skier oder ein neues Snowboard kauft, kann von satten Rabatten profitieren.


    Die süße Versuchung zum Schluss

    Wer zuletzt kauft, kauft am preiswertesten: Mit dem Erwerb von Schokohasen, Nougateiern und Pralinen sollte man warten, bis das Osterfest vorüber ist. Diese Süßigkeiten werden nach den Feiertagen deutlich billiger verkauft.


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