Sturz mit zwei Promille auf der Arbeit - Arbeitsunfall?

    01.02.2018 - Sozialgericht Dortmund (Az.: S 18 U 211/15)

    Ein feuchtfröhlicher Abend, Grillparty unter Kollegen, zwei Promille im Blut und ein Sturz mit Knöchelbruch als Folge. Wer zahlt? Die verklagte Berufsgenossenschaft wurde am Ende gerichtlich dazu verpflichtet: Arbeitsunfall!


    Das Gericht befand: Bei der abendlichen Feier im Hotel zum Abschluss eines Workshops handelte es sich um eine Betriebsgemeinschaftsveranstaltung und damit eine versicherte Tätigkeit.

    Der Arbeitgeber hatte die Veranstaltung anberaumt und war selbst anwesend, der Grillabend war zum Zeitpunkt des Unfalls nicht als beendet erklärt worden und der Grad der Alkoholisierung der Verunglückten war unerheblich, denn das wäre nur zum Tragen gekommen, wenn die Arbeitnehmerin zu betrunken gewesen wäre, um die versicherte Tätigkeit noch ausüben zu können.

    Bei der zu diesem Zeitpunkt ausgeübten Tätigkeit handelte es sich jedoch das Beisammensein in geselliger Runde, und dem standen zwei Promille nicht im Wege.

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