Schutzfaktor unverzichtbar: die Privathaftpflicht

    03.02.2020 - Jeder hat sie oder sollte sie haben: Eine Haftpflichtversicherung. Laut Gesetz ist jeder, der einem Dritten Schaden zufügt, zu Schadensersatz verpflichtet. Sich gegen Schäden durch alltägliche Geschehnisse und Missgeschicke richtig abzusichern ist daher immens wichtig.
     


     

    Im schlimmsten Fall kann so eine private Haftpflichtversicherung sogar vor dem finanziellen Ruin beschützen. Und eine hohe Schadenssumme ist schnell generiert - wie durch eine Unachtsamkeit beim gemeinsamen Grillen oder bei ähnlichen Freizeitaktivitäten.
    Eine Versicherung prüft in allen Fällen nicht nur den Schaden selbst, sondern auch die Frage, ob die Ansprüche des Geschädigten überhaupt berechtigt sind. Gegebenenfalls werden Ansprüche von der Versicherung abgewehrt. Daher zählt eine Privathaftpflichtversicherung zu den existenziellen Versicherungen, die jeder haben sollte - das empfiehlt jedenfalls der Bund der Versicherten (BdV).

    Für den Verbraucher gilt es allerdings, die richtige Police aus dem Angebot herauszufischen. Versicherungsbedingungen weichen von Anbieter zu Anbieter sehr stark voneinander ab. Hier lohnt sich laut Verbraucherzentrale ein gründlicher Tarifvergleich.

     

    Worauf sollten Sie beim Tarifvergleich achten?

    Der »Finanztest« hat eine Liste der wichtigsten Punkte erstellt, was eine Privathaftpflichtpolice bieten sollte:

    Eine maximale Entschädigungshöhe für

    • Personen- und Sachschäden: mindestens 10 Mio. Euro
    • Schäden an einer Ferien­wohnung im Ausland: mindestens 10 Mio. Euro
    • Schäden beim privaten Hüten fremder Hunde/Pferde: 10 Mio. Euro
    • Sachschäden an gemieteten Räumen: 500.000 Euro
    • Schäden bei Datenaustausch und Internetnutzung: 50.000 Euro
    • Personen- und Sachschäden durch neu auftretende Risiken (Vorsorgeversicherung): 3 Mio. Euro
    • Vermögensschäden durch neu auftretende Risiken (Vorsorgeversicherung): 50.000 Euro

    Voller Schutz für

    • längere Aufenthalte im EU-Ausland mit einer Obergrenze von drei Jahren
    • längere Aufenthalte im Nicht-EU-Ausland mit einer Obergrenze von einem Jahr
    • Schutz vor Haftung wegen des Auslaufens von gewässergefährdenden Stoffen in haushaltsüblicher Menge

    Unser Tipp: Oft ist bei älteren Verträgen die Versicherungssumme zu niedrig. Deshalb sollte man spätestens nach fünf Jahren erwägen, zu einem neuen Vertrag zu wechseln.
    Auch Policeninhalte können veralten: Beispielsweise sind Schäden, die durch das Fliegen einer Drohne oder den Versand virenverseuchter E-Mails verursacht werden, in veralteten Verträgen nicht abgesichert.

     

    Was ist nötig, was nützlich, was unnötig?

    Verbraucherschützer sagen klar: Fragen Sie sich, welche Absicherungen Sie wirklich brauchen und was für Sie nutzlos ist.

    Beispiel: Schlüsselverlust. Manche teuren Tarife versichern ihn mit, preiswertere Policen eher nicht. Sinnvoll ist dieser Schutz beispielsweise, wenn man als Mieter in einem Wohnhaus mit Schließanlage wohnt. Wenn die ausgetauscht werden muss, wird es richtig teuer.
    Aber eine solche Absicherung ist eher unnötig, wenn Sie in einem Haus mit wenigen Parteien wohnen, oder wenn der Schlüsselverlust am Arbeitsplatz versichert ist. Auch bei Codekarten, die bei Verlust einfach gesperrt werden, wäre eine solche Absicherung überflüssig.

    Wer Wert auf eine Absicherung von geliehenen, gemieteten oder geleasten Sachen legt, der sollte seine Police daraufhin überprüfen. Nicht alle Policen beinhalten diesen Schutz, viele beschränken die Höchstsumme hierfür auf 10.000 Euro.

    Sie helfen Ihren Freunden beim Umzug oder hüten die Wohnung im Urlaub? Dann sollten Sie über den Punkt »Gefälligkeitsschäden« nachdenken. Oder Sie sprechen mit Ihren Bekannten konkret ab, dass Sie im Schadensfall nicht haften müssen.

    Sie haben Kinder im »deliktunfähigen« Alter, für die Sie notfalls haften? Dann sollten Sie vielleicht über eine Deckungssumme von mindestens 20.000 Euro nachdenken. Und bei älteren Kindern kann man die Übergangszeit zwischen Schule und Start der Berufsausbildung/des Studiums mitversichern.

    Achtung: Die private Haftpflicht zahlt nicht bei Eigenschäden! Dies schließt auch Ansprüche zwischen Familienangehörigen bzw. über den gleichen Vertrag mitversicherte Personen aus.

    • Ebenfalls nicht abgedeckt sind
    • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
    • Schäden am Pkw
    • Schäden, die der eigene Hund verursacht (je nach Bundesland ist hier eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben.)

     

    Kein Gentlemandelikt: Versicherungsbetrug!

    Es wird bei kaum einer Versicherung so viel geschummelt und getrickst wie bei der Haftpflicht. Sie haben das Display Ihres Handys zertrümmert? Da findet sich doch bestimmt ein guter Freund, der das seiner Versicherung meldet.
    So eine Schadensmeldung erfüllt den Tatbestand des Versicherungsbetruges. Der Branchenverband GDV geht von ca. 16 Prozent Schadensmeldungen mit Ungereimtheiten aus. Als Versicherter laufen Sie tatsächlich sogar Gefahr, dass ihr Versicherer Ihnen kündigt, wenn ihm etwas an ihren Schadensmeldungen spanisch vorkommt.
    Und dann wird es schwer, eine neue Versicherung zu finden.
    Deshalb raten Verbraucherschützer, gerade bei Kleinschäden über eine Meldung an die Versicherung gut nachzudenken - und den Schaden im Zweifelsfall lieber selbst zu zahlen. Unter Umständen versperren Sie sich nämlich den Weg, wenn es einmal zu einem größeren Schaden kommt, bei dem Sie Ihre Versicherung wirklich brauchen.

     

    Teurer Schutz? Nicht nötig!

    Der »Finanztest« konstatiert, dass ein guter und umfassender Schutz für die ganze Familie schon für 50 Euro im Jahr zu haben ist.
    Bei der Auswahl der passenden Police sollte man sich ruhig helfen lassen.
    Aber Achtung: Online-Vergleichsportale vergleichen in der Regel nur solche Anbieter, von denen sie Provisionen nehmen. Ein unabhängiger und umfassender Vergleich ist hier nicht möglich!


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