Feuer am Nachbardach – wer haftet?

    09.02.2018 – Auch ohne Verletzung der Sorgfaltspflicht haftet ein Grundstückseigentümer, wenn durch Bauarbeiten am eigenen Haus Schäden am Nachbarhaus entstehen.


    Wenn bei Dacharbeiten Feuer auf das Nachbardach übergreift, haftet laut Bundesgerichtshof der beauftragende Hausherr, wenn die verursachende Handwerksfirma beispielsweise zahlungsunfähig ist. Ausschlaggebend ist hier der Anspruch auf nachbarrechtlichen Ausgleich laut Paragraf 906 BGB.

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