Fehlgeleitete Banküberweisung - was müssen Sie beachten?

    25.05.2018 - IBAN-Zahlenschlangen und eine eilige Überweisung. Zahlendreher sind da schnell passiert, aber das Geld ist erst einmal weg.


    Seit 2009 sind die Banken im beleglosen Zahlungsverkehr (z.B. Onlinebanking) nicht mehr verpflichtet, Kontonummer und Namen des Empfängers abzugleichen. Wenn also solch ein Irrtum passiert ist, sollte man ihn umgehend seiner Bank melden.

    Die Bank ist in der Regel bei Rückbuchungen behilflich, aber nicht dazu verpflichtet. Man muss sich also selbst an den Empfänger wenden. Um diesen zu identifizieren, sind Gebühren fällig.

    Falls der Empfänger sich weigert, das Geld herauszugeben, muss die Rückzahlung eingeklagt werden. Wer selbst einen solchen irrtümlich überwiesenen Betrag auf seinem Konto findet, ist drei Jahre lang verpflichtet, ihn zurückzugeben, wenn danach gefragt wird.

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