Kfz-Versicherung wechseln mit Verstand

    Beim Wechsel der Kfz-Versicherung sollten Sie einige Punkte beachten, damit Sie wirklich den besten Schutz für Ihr Fahrzeug erhalten

    Kaum etwas wird so oft gewechselt wie die Autoversicherung. Die Versicherer unterbieten sich in ihren Tarifen für die gesetzlich vorgeschriebene PKW-Versicherung, aber wer seine Fahrzeugversicherung wechseln möchte, stolpert zunehmend verwirrt durch den Dschungel der Angebote. Die zu vergleichenden Daten sind zu vielfältig und am Ende bleibt in der Regel der Preisvergleich als einziger Halt.

    Die neuen Typklassen für 2019 – das ändert sich für Sie

    Der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) hat die neuen Typklassen für 2019 herausgegeben. Dies bedeutet für 5,7 Millionen Fahrzeughalter auch höhere Prämien bei der Kfz-Versicherung. Jeder siebte Autofahrer ist davon betroffen.

    Neue Typklassen

    Neue Typklassen: Was heißt das?

    In den Typklassen bewerten die Versicherer das Schadensrisiko eines Automodells anhand der Unfalls- und Schadensbilanz der vergangenen drei Jahre. Eine höhere Typklasse bedeutet auch höhere Versicherungsbeiträge für ein Kfz.

    Neben Fahrern beliebter Fahranfänger-Modelle werden vor allem die Besitzer hochmotorisierter Oberklasse-Modelle und SUVs künftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Immerhin 13 % der Kfz-Besitzer haben Glück, ihre Typklasse bessert sich im Vergleich zum Vorjahr.

    Sonderkündigungsrecht

    Sonderkündigungsrecht und Versicherungswechsel

    Wird Ihre Kfz-Versicherung durch eine ungünstigere Typklasse teurer, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wer also jetzt in einer schlechteren Typklasse gelandet ist, kann die höheren Kosten durch den Wechsel in eine günstigere Kfz-Versicherung auffangen. Wir empfehlen einen Tarifvergleich durch uns – in einem Wechsel der Versicherung steckt bares Geld!

    Preiswertere Kfz-Versicherung

    Wechseln Sie jetzt zu einer günstigeren Kfz-Versicherung

    Das Jahresende naht und damit die Möglichkeit, sich für eine preiswertere Kfz-Versicherung zu entscheiden. Die meisten Kfz-Versicherungen können bis vier Wochen vor dem Jahresende gekündigt werden. Stichtag ist der 30. November 2018, bis dahin muss die Kündigung bei Ihrer Versicherung eingegangen sein. Wird die Versicherung durch die neuen Typklassen für Sie teurer, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Jederzeit kündigen bei Fahrzeugwechsel

    Achtung: Auch bei einem Fahrzeugwechsel gilt ein Sonderkündigungsrecht! Bereits gezahlte Beiträge für das abgemeldete Fahrzeug erhalten Sie anteilig zurück.

    Günstige Angebote zum Jahreswechsel

    Günstige Tarifangebote zum Jahreswechsel

    Gerade zum Jahresende bieten viele Versicherungen besonders günstige Angebote an. Es gibt zwar eine Reihe von Portalen im Internet, bei denen Sie Tarife vergleichen können. Aber nicht alle Vergleichsportale führen auch alle Versicherungen auf – und viele der attraktiven Wechselangebote finden sich dort nicht. Besser ist es also, uns mit der Suche nach der günstigsten und besten Versicherung zu beauftragen – wir werden Ihnen dabei helfen, Ihr Geld zu sparen!


    KFZ-Versicherung wechseln: Ist die günstigste auch immer die richtige Auto- oder Motorradversicherung?

    Ist die günstigste auch immer die richtige Auto- oder Motorradversicherung?

    Ein teurer Schutz ist zwar nicht automatisch auch der bessere Schutz und geringere Prämien müssen nicht zwangsläufig auch mit schlechteren Bedingungen einhergehen. Aber wer an der falschen Ecke spart und beim Abschluss nur auf die Prämie achtet, läuft Gefahr, seine Risiken nicht ausreichend abzudecken.


    KFZ-Versicherung wechseln: Eine gute Beratung ist der beste Spartipp!

    Eine gute Beratung ist der beste Spartipp!

    Wer bei seiner Autoversicherung sinnvoll sparen will, der tut das am besten, indem er sich von jemandem beraten lässt, der den Markt der Versicherungen kennt und sich in Schadensfreiheitsklassen, Insassenunfallschutz, Mobilitätsservice, Haftpflicht und Kaskoversicherungen auskennt wie in der eigenen Wohnung.

    Lassen Sie sich zu Kfz-Versicherungen beraten


    Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?

    Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko - was muss, was kann, was sollte?

    Die Haftpflichtversicherung trägt es schon im Namen: Sie ist Pflicht und übernimmt Schadenersatzansprüche gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Wer viel mit Mietwagen im Ausland unterwegs ist, sollte darauf achten, ob die sogenannte »Mallorca-Police« als Erweiterung inbegriffen ist. Für das eigene Fahrzeug greift hier der Auslandsschadenschutz.

    Die Teilkasko trägt generell die Kosten nach einem Brand, nach Diebstahl oder Einbruch ins Auto, bei Glasschäden oder den durch Elementarschäden oder Unfälle mit (Wild-)Tieren entstandenen Schaden.

    Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich Schäden ab, die mut- und böswillig durch Unbekannte oder durch das eigene schuldhafte Verhalten entstanden sind.

    Aber Vorsicht: Sowohl bei der Teil- als auch der Vollkasko sind durch Klauseln immer auch bestimmte Fälle ausgeschlossen. Sehr oft liegt der Teufel im Detail bei der Frage, ob die Autoversicherung letztendlich zahlt.

    Checkliste Kfz-Versicherung:

    Haftpflicht plus Teil- oder Vollkaskoversicherung:
    • Ausreichende Deckungssumme (üblicherweise 100 Millionen Euro)
    • »Mallorca-Police«
    • Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
    • Möglichkeit zum Schadensrückkauf für sechs Monate
    • Rabattschutz
    • GAP-Deckung (bei Leasingfahrzeugen)
    Teil- und Vollkaskoversicherung:
    • Erstattung bei Unfällen mit Tieren aller Art
    • Übernahme von Kosten durch Marderschäden inkl. Folgeschäden
    • Neuwagen: Kaufwert- und Neuwertentschädigung (mind. 24 Monate)
    • Elementarschäden wie Erdbeben oder Lawinen
    • Rückstufungsregeln im Schadensfall
    Optionale Zusatzversicherungen:
    • Fahrerunfallversicherung
    • Schutzbrief
    • Verkehrs-Rechtsschutz
    Versicherungswechsel

    Worauf muss ich beim Versicherungswechsel achten?

    Kfz-Versicherungsverträge laufen in der Regel ein Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Gekündigt werden kann ein Monat vor Ablauf, also zum 30. November. Hierzu müssen keine Gründe angegeben werden, das Kündigungsschreiben muss nur pünktlich vorliegen.

    Aufgepasst: Immer mehr Anbieter haben eine unterjährige Vertragslaufzeit, wie zum Beispiel vom 1.7. bis zum 30.6 des Folgejahres. Hierauf müssen Sie unbedingt achten. Auch bei Beitragserhöhungen ist ein Wechsel der Versicherung möglich, für diesen Fall gilt ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht nach Rechnungserhalt.

    Vorsicht: Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag abgeschlossen ist, damit Sie nicht am Ende ohne Versicherungsschutz dastehen. In diesem Fall droht die Zulassungsbehörde mit Zwangsabmeldung und Bußgeld.


    KFZ-Versicherung wechseln – die FG als Ihr Wegweiser durch den Versicherungsdschungel

    Der Wegweiser durch den Versicherungsdschungel

    Bei der komplexen Auswahl der richtigen Kfz-Versicherung sollten Sie sich eine individuelle Beratung gönnen. Nutzen Sie das Fachwissen unserer unabhängigen und fachlich topfitten Experten. Wir analysieren Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen und finden für Sie heraus, welche Versicherung am besten zu Ihnen und Ihrem Kraftfahrzeug passt.

    Besser als jede Checkliste: Die Beratung durch unsere Experten.

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