Verstößt der Name auf dem Klingelschild gegen die DSGVO?

    18.10.2018 - Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war Anlass für die Klage eines Wiener Mieters gegen die Veröffentlichung seines Namens auf dem Klingelschild. Er fühlte sich in seiner Privatsphäre nicht genügend geschützt. Die Stadt Wien gab ihm Recht.


    Der Immobilieneigentümerverband Haus & Grund empfiehlt deshalb seinen Mitgliedern, dem Wunsch ihrer Mieter nachzukommen, wenn sie eine Entfernung ihres Namens auf dem Klingelschild verlangen.

    Der Verband fordert jetzt von der Bundesregierung eine Klarstellung, inwieweit tatsächlich ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt. Datenschützer geben bereits Entwarnung, sie halten die DSGVO hier nicht für anwendbar, weil es sich bei einem Namensschild an der Haustür um keine automatisierte Datenerfassung handele. Der bayrische Datenschutzbeauftragte spricht sogar von einer Pflicht des Vermieters, einen Namen an die Klingel zu schreiben.

    Haus & Grund warnt dennoch vor Bußgeldern für Vermieter und empfiehlt, im Zweifelsfall dem Wunsch der Mieter zu folgen.

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