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Sommerzeit - Einbruchszeit. Wer zahlt den Schaden?
24.09.2018 – Viele Wohnungen bleiben im Sommer unbeaufsichtigt, weil ihre Bewohner in Urlaub sind. Bei einem Einbruch haftet die Hausratversicherung unter bestimmten Bedingungen für gestohlene Wertsachen und Einbruchsschäden.

Ersetzt werden gestohlenes Bargeld oder entwendeter Schmuck bis zur vertraglich festgelegten Entschädigungsgrenze. Elektrogeräte, Kleidung und Möbel werden zum Wiederbeschaffungspreis ersetzt. Hierfür müssen Kaufbelege, Fotos o.ä. der gestohlenen Wertsachen vorgelegt werden.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Versicherung zahlt: Der Einbruch muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden, und der Tatort sollte möglichst unberührt bleiben. Im Falle von entwendeten Kredit- oder EC-Karten müssen diese sofort gesperrt werden.
Die Hausratversicherung zahlt außerdem nur dann für Einbruchschäden, wenn der Einbrecher sich mit einem Werkzeug Zugang zu Haus oder Wohnung verschafft oder den Schlüssel vorher unter Androhung von Gewalt in seinen Besitz gebracht hatte. Der einfache Diebstahl des Schlüssels reicht hier nicht aus, und auch bei fahrlässigem Verhalten des Geschädigten zahlt die Versicherung nicht.
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