Pauschalreise-Gutscheine mit Staatsgarantie

    06.10.2020 - Ihre pauschal gebuchte Urlaubsreise musste coronabedingt abgesagt werden? Das ist derzeit eine bitter zu schluckende Pille für viele Urlauber - denn die ersatzweise angebotenen Gutscheine sind angesichts der angeschlagenen Touristikbranche eine unsichere Bank. 
    Eine Anfang Juni vom Bundestag beschlossene Staatsgarantie soll nun die Verbraucher gegen mögliche Insolvenzen der Reiseveranstalter absichern.

     


     

    Gutschein oder Rückzahlung?

    Die Reiseindustrie ist eine der am heftigsten von der Pandemie betroffenen Branchen und niemand kann sagen, welche der Touristikunternehmen im nächsten Jahr überhaupt noch existieren und ob im Worst Case so ein Gutschein von einem insolventen Unternehmen dann noch irgendeinen Wert besitzt. Und es ist verständlich, dass die Tourismusbranche bedacht darauf ist, die Reiseveranstalter liquide zu halten. Deshalb macht sie sich für Gutscheine statt Rückzahlungen stark.


    EU sagt nein zur Gutscheinpflicht

    Nach der Europäischen Pauschalreiserichtlinie EU 2015/2302 bekommen Urlauber ihr Geld innerhalb von vierzehn Tagen erstattet, wenn ihre Reise ausfällt. Das war aufgrund der massenhaften Reisestornierungen aufgrund der Pandemie für die Branche schwer umzusetzen und finanziell auch kaum machbar. Aber eine Gutscheinpflicht würde den Verbraucherschutz schwächen. Deshalb hat die EU-Kommission entsprechende Anträge der Bundesregierung abschlägig beschieden. Andere EU-Mitgliedsstaaten haben Gutscheinregelungen eingeführt und müssen deshalb mit EU-Vertragsverletzungsverfahren rechnen.


    Ein neues Gesetz schafft Abhilfe

    Dieses Dilemma umgeht die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen von COVID-19 im neu beschlossenen Pauschalreisevertragsrecht. Mit dieser Regelung wird das geltende EU-Recht nicht gebrochen.
    Konkret heißt das: Die Gutscheinausstellung anstatt der Rückerstattung ist weiterhin nur freiwillig - der Kunde muss sich dazu bereit erklären.
    Das neue Gesetz soll einen »fairen Interessenausgleich« erreichen - die Reiseveranstalter können weiter wirtschaften, den Verbrauchern entstehen keine Nachteile. Und wer sich gegen einen Gutschein entscheidet, hat weiterhin Anspruch auf Rückerstattung.


    Was ist der Nutzen für den Verbraucher?

    Die bisher unattraktive Gutscheinlösung, die immer die Gefahr einer Insolvenz des Reiseveranstalters in sich barg, wird nun staatlich abgesichert. Bei einer Insolvenz springt nun der Staat ein: Der Kunde erhält gemäß § 5 Abs. 6 des COVID-19-Abmilderungs-Gesetzes eine staatliche Garantie des vollen Reisewertes.

    Das macht die Gutscheinlösung für die Verbraucher attraktiv, auch weil das Ausstellen eines Gutscheins schneller und unkomplizierter über die Bühne geht als eine Kaufpreiserstattung.

    Achtung: Die neue Regelung gilt nur für Pauschalreisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden!


    Was sagt die Tourismusbranche?

    Die salomonische Lösung, eine verbraucherunfreundliche Gutscheinpflicht zu umgehen und dennoch die Touristikbranche zu unterstützen, birgt laut Branchenmeinung dennoch einige Schwierigkeiten für die Veranstalter. Das Gesetz bedeutet für die Reisebranche laut einer brancheninternen Kalkulation Zusatzkosten von ca. 250 Millionen Euro. Das ist darin begründet, dass die bisher ausgestellten Gutscheine (in der Regel geschah das manuell) nun für alle Verbraucher rückwirkend umgewandelt werden müssen, die vor dem 8. März gebucht haben.
    Außerdem haben viele Veranstalter Kunden, die sich für Gutscheine entschieden haben, noch Boni erteilt. Diese müssen nun separat in nicht abgesicherte Gutschriften geändert werden.

    Es wird damit gerechnet, dass bis zu 60 Prozent der Kunden ihren Gutschein bis 2022 nicht nutzen werden. In diesem Fall müssen die Veranstalter das Geld zurückzahlen, denn die staatliche Garantie ist bis Ende 2021 begrenzt.
    Das alles belastet die Reiseveranstalter zusätzlich.


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