Geerbte Immobilie steuerfrei beziehen

    09.05.2022 - Wer eine Immobilie erbt, muss hierfür nicht immer Steuern zahlen. Wenn Angehörige das geerbte Haus oder die Eigentumswohnung selbst beziehen, dann können sie steuerfrei erben. Die Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Nutzung ohne Zeitverzögerung passiert.


     

    Das heißt: Der Einzug sollte innerhalb von sechs Monaten über die Bühne gehen. Ebenfalls Voraussetzung für die Steuerbefreiung: Der/die Erblasser*in muss zuvor selbst in der Immobilie gewohnt haben, und die Wohnfläche darf 200 Quadratmeter nicht überschreiten.

    Wenn Sie nun also von Ihren Eltern eine Immobilie geerbt haben und auch dort einziehen wollen, diese aber erst aufwendig renovieren müssen, wird die sechsmonatige „Schonfrist“ schnell zu knapp.
    Deshalb stellte der Bundesfinanzhof in einem Urteil fest, dass in Ausnahmefällen auch bei einem späteren Einzug eine Steuerbefreiung möglich ist (Az.: II R 46/19). 
    Der verhandelte Fall: Ein Mann erbte eine Doppelhaushälfte von seinem Vater. Er selbst wohnte nebenan und plante, die beiden Haushälften nach der Renovierung der geerbten Immobilie zusammenzulegen, um das komplette Haus zu bewohnen. Renovierung, Sanierung und Umbau dauerten jedoch fast drei Jahre, weil noch ein Wasserschaden beseitigt werden musste. Deswegen lehnte das Finanzamt die Steuerbefreiung ab.

    Hier entschied das Gericht anders: Der Erbe konnte glaubhaft darlegen, wann er sich zur Selbstnutzung der Doppelhaushälfte entschieden hatte und warum der frühere Einzug nicht möglich gewesen war.
    Nach Urteil des Gerichtes kann es nicht zu Lasten der Erben gehen, wenn sie Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen rechtzeitig (innerhalb der sechs-Monats-Frist) vergeben haben, die Arbeiten aber  nicht zeitnah abgeschlossen werden können.

    Deshalb rät der Bund der Steuerzahler: Prüfen Sie im Erbfall innerhalb der sechs Monate, ob Sie in die Immobilie einziehen wollen und geben Sie entsprechend die Renovierungsarbeiten in Auftrag. Damit manifestieren Sie wirksam die Selbstnutzung.


    Individuelle und unabhängige Betreuung

    Setzen Sie auf unser Know-how

    Vereinbaren Sie einen individuellen Informationstermin

    Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

    zurück zur Übersicht

    Wir sind für Sie da